Der Steuerberater muss den Mandanten über die Einmaligkeit einer Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 S. 4 EStG aufklären, auch wenn diese vom FA eigenmächtig und ohne den Antrag gewährt wurde (LG Lübeck 11.1.24,15 O 72/23).
In Folge 16 des Steuerpodcasts ist Prof. Florian Haase zu Gast, der bei Rödl & Partner in Hamburg als Head of International Tax mit seinem Team für alle Fragen des internationalen Steuerrechts verantwortlich ist.
Zu Gast ist Carina Bauhaus, die nach ihrer Ausbildung im Bundeszentralamt für Steuern und einem ambitionierten Studium ihrer eigene Steuerberatungsgesellschaft gegründet hat. Sie teilt wertvolle Einblicke in ihren Weg ...
Nach Meinung des BFH und der ihm mittlerweile einhellig folgenden FGe sind Steuerberater seit dem 1.1.23 verpflichtet, das beSt aktiv zu nutzen (BFH 28.4.23, XI B 101/22). Eine aktuelle Entscheidung des X. Senats zieht diese Auffassung aber in Zweifel, weil es an einer ausreichenden Rechtsgrundlage fehlen soll (BFH 17.4.24 – X ZB 68/23, X ZB 69/23).
Der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit unter besonderer Berücksichtigung des Verbots geschlechtsspezifischer Diskriminierung aus verfassungsrechtlichen Gründen gebietet kein anonymisiertes ...
Mario Tutas, ein innovativer Steuerberater und Kanzleientwickler, war zu Gast, um über seine Karriere und seinen Ansatz in der Steuerberatung zu sprechen. Mario Tutas‘ Auftritt bietet eine faszinierende Perspektive ...
Was ist ertragsteuerfreie Vermögensverwaltung, was nicht begünstigte wirtschaftliche Aktivität? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief bietet einen kompakten Überblick über die steuerlichen Spielregeln für gemeinnützige Körperschaften – inklusive praktischer Beispiele und aktueller Rechtsprechung.
PU Praxis Unternehmensnachfolge liefert Ihnen einen praktischen Leitfaden, mit dem Sie die Neuauslegung des BFH in der Beratung sicher umsetzen. Erfahren Sie u. a., wie der 90%-Test nach alter und neuer Rechtsprechung durchgeführt wird und welche konkreten Folgen für die Praxis Sie jetzt unbedingt beachten sollten.
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Die Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen kurzfristigen Ausfalls eines geplanten Flugs ist jedenfalls dann nicht geboten, wenn der Prozessbevollmächtigte weder darlegt noch glaubhaft macht, dass er kein alternatives Verkehrsmittel nutzen konnte, und es ihm zudem möglich gewesen wäre, an der mündlichen Verhandlung durch Video-Zuschaltung teilzunehmen (BFH 26.7.23, II R 4/21).